mobile Navigation Icon

Übergang Klinik Schule » Unterstützung durch Schulaufsicht<br/>und Staatl. Schulberatung » Unterstützung durch die Staatliche Schulberatung

Unterstützung durch die Staatliche Schulberatung

Die Aufgabe der Staatlichen Schulberatung ist es, Schülerinnen und Schülern zu helfen, eine schulische Bildung und Förderung zu erhalten, die ihren jeweiligen erkennbaren Fähigkeiten und ihrer inneren Berufung entspricht. Zu diesem Zweck sind an jeder Schule Beratungslehrkräfte und Schulpsychologinnen bzw. Schulpsychologen bestellt (KMBek über die Schulberatung). Bei der Wiedereingliederung nach einem längeren Klinikaufenthalt oder einer schweren Erkrankung ist die Einbeziehung der Ansprechpersonen der Staatlichen Schulberatung vor Ort in enger Zusammenarbeit mit der Schulleitung stets zu empfehlen. Darüber hinaus stehen bei schwierigen Beratungssituationen für Eltern, Lehrkräfte, Jugendliche und die Schulleitung die Mitarbeitenden der neun zentralen, Staatlichen Schulberatungsstellen als Ansprechpersonen zur Verfügung.

 

Durch Anklicken der Puzzleteile bzw. Textfelder auf dieser Seite erfahren Sie mehr darüber, inwieweit bei der Wiedereingliederung die Ansprechpersonen der Schulberatung vor Ort bzw. die Mitarbeitenden der zentralen Schulberatungsstellen in Bayern unterstützend tätig werden können.